Anmeldung von Schulkindern (20.03.2006)Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August. Die Schulanmeldung findet ca. eineinhalb Jahre vor dem Einschulungstermin in den Monaten März / April statt. Dabei werden die deutschen Sprachkenntnisse festgestellt. Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen schulpsychologischen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung abhängig gemacht werden. Vorzeitig aufgenommene Schülerinnen oder Schüler werden mit der Einschulung schulpflichtig. |