I. Rechtliche Grundlagen
Der Förderauftrag der Schulen wurde mit der Novellierung der Verordnung zur Aus-gestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen der Mittelstufe - VOBGM" (vom 21. Juni 2000, geändert am 20. Juni 2008) noch deutlicher betont.
So wird in § 2 der VOBGM Folgendes ausgeführt:
Fördermaßnahmen und Lernförderung
(1) Die Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers ist Prinzip des gesamten Unterrichts und Aufgabe der gesamten schulischen Arbeit. Jedes Kind soll mit anderen Kindern zusammen und auch durch sie gefördert werden. Die individuelle Förderung ist in den Gesamtzusammenhang schulischer Lernförderung zu stellen. Im Fall drohenden Leistungsversagens ist als Maßnahme nach § 3 Abs. 6 Satz 2 des Hessischen Schulgesetzes ein individueller Förderplan zu erstellen.
(2) Unterschiede in den Begabungen und Neigungen, im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sind als individuelle Entwicklungschance zu sehen. Ihnen ist durch ein differenziertes Lernangebot und einen binnendifferenzierenden Unterricht Rechnung zu tragen. Hierbei gilt es auch, das Selbstwertgefühl, das Selbstvertrauen in die eigene Leistung und die Leistungsfreude der Schülerin oder des Schülers zu stärken.
Individuelle Förderung ist nicht nur Aufgabe einer jeden Lehrkraft, sondern auch der gesamten Schule:
(3) Die Gesamtkonferenz soll durch die Entwicklung eines schulischen Förderkonzeptes nach den Grundsätzen des Schulprogramms eine gemeinsame pädagogische Orientierung des Kollegiums sichern sowie die Kontinuität von Unterrichts- und Erziehungsprozessen gewährleisten. Die Lernförderung muss sich an den Curricula des Regelunterrichts orientieren. Sie soll nicht nur Lerndefizite behe-ben, sondern Lernbereitschaft und Lernfähigkeit insgesamt weiterentwickeln und fördern sowie Begabungs- und Leistungsschwerpunkte unterstützend begleiten und besondere Begabungen fördern.
II. Individuelle Förderung für Lehrkräfte und Schule
Rechte der Lernenden als Grundlage
Alle Lernenden haben ein Recht darauf in ihrer Individualität und Persönlichkeit wahrgenommen, anerkannt und auf ihrem Niveau gefördert zu werden. So gesehen wird individuelle Förderung überall da erfolgreich umgesetzt, wo Lernende am Ende ihrer schulischen Laufbahn - motiviert für neue Erfahrungen und befähigt für ein lebenslanges Lernen in einer Wissensgesellschaft - die Schule abschließen.
Individuelle Förderung im Unterricht
Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es auf der unterrichtlichen Ebene einer kontinu-ierlichen Lernprozessbegleitung der Lernenden durch alle Lehrenden. Dies erfordert
- nach vorhandenen Kompetenzen und speziellen Interessen zu fragen,
- die Ziele der Lernenden zu unterstützen,
- den individuellen Lernstand regelmäßig zu ermitteln und rückzumelden,
- das Lernangebot auf den aktuellen Lernstand abzustimmen,
- die erforderliche individuelle Lernzeit zur Verfügung zu stellen,
- das Unterrichtsscript auf die Kompetenzen der Lernenden und die didaktischen Überlegungen zu den Fächern abzustimmen.
Rolle und Aufgabe der Lehrenden
Lehrende können dieser Aufgabe nur dann gerecht werden, wenn sie neben der Rolle des Wissensvermittlers auch die Rolle des Lernberaters einnehmen. Sie müssen darüber hinaus bereit sein, den Unterricht mit individualisierten Lern- und Arbeitsformen so offen zu gestalten, dass ausreichend Zeit für
- gezielte Beobachtungen,
- lernförderliche Gespräche und
- eine Kompetenzerweiterung in individuellen Übungs- und Anwendungsphasen möglich ist.
Unterstützende, strukturelle Bedingungen in Schule
Um individuelle Förderung zum Anliegen einer ganzen Schule zu machen, bedarf es unterstützender Maßnahmen auf der strukturellen Ebene, die u. a.
- die Koordinationszeit für Austausch und Absprachen,
- die Zusammenarbeit im Team,
- die rhythmisierte/ flexible Gestaltung des Schultages und
- die Ausstattung der Klassenräume mit den erforderlichen Materialien betreffen.
Wirksamkeit von Förderkonzepten
Wirksame Konzepte zur individuellen Förderung in Schule und Unterricht sind immer auf die Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Schule abgestimmt. Sie setzen gezielte Absprachen voraus zur
- gemeinsamen Vorgehensweise innerhalb der Schulgemeinde und
- Entwicklung und Pflege eines Netzwerkes mit außerschulischen Kooperationspartnern, die eine individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen in ihrer Rolle als Experten unterstützen.
Unterstützung durch die Projektbüros Individuelle Förderung
Um Unterrichts- und Schulentwicklung zu individueller Förderung gezielt zu unterstützen, wurden an den Standorten Frankfurt, Marburg und Wiesbaden Projektbüros durch das Hessische Kultusministerium eingerichtet, die über Fortbildungs- und Beratungsangebote für Lehrkräfte oder Schulen diesbezügliche Entwicklungsvorhaben begleiten.